Die Mietpreisbremse in München: Besonderheiten und lokale Regelungen

München gehört zu den Städten mit dem angespanntesten Wohnungsmarkt in Deutschland. Die Mietpreisbremse soll hier besonders dabei helfen, den rasanten Mietanstieg zu dämpfen. Doch welche Besonderheiten gelten speziell in der bayerischen Landeshauptstadt? Dieser Artikel erklärt, was Münchner Mieter über die lokalen Regelungen wissen müssen.

Inhalt

Rechtliche Grundlage: Die bayerische Mieterschutzverordnung

In Bayern wird die Mietpreisbremse durch die Mieterschutzverordnung (MiSchuV) geregelt. Diese Verordnung bestimmt, in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse angewendet wird. München ist als eine der ersten Städte in diese Verordnung aufgenommen worden und gehört damit zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Die bayerische Mieterschutzverordnung gilt bis Ende 2025 und bedarf einer Verlängerung. Parallel dazu wurde die bundesweite Mietpreisbremse bereits bis 2029 verlängert, sodass die Regelung in München auch weiterhin Bestand haben wird.

Der Münchner Mietspiegel als Berechnungsgrundlage

Eine zentrale Besonderheit der Mietpreisbremse in München ist die Verwendung des qualifizierten Mietspiegels als Berechnungsgrundlage. Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre aktualisiert und vom Stadtrat der Landeshauptstadt München als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.

Aktueller Mietspiegel 2025

Der aktuelle Mietspiegel wurde im März 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats beschlossen und veröffentlicht. Er zeigt deutlich die anhaltende Mietpreisentwicklung in München auf: Die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete liegt bei 15,38 Euro pro Quadratmeter – eine Steigerung von 5,5 Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2023.

Praktische Anwendung des Mietspiegels

Der Münchner Mietspiegel bietet einen Online-Rechner, mit dem Sie selbständig und kostenfrei die ortsübliche Miete Ihrer Wohnung berechnen können. Dieser Rechner berücksichtigt verschiedene Faktoren wie:

  • Lage der Wohnung
  • Ausstattungsmerkmale
  • Wohnungsgröße
  • Baujahr des Gebäudes

Der Mietspiegel dient nicht nur zur Überprüfung von Mieterhöhungen, sondern auch zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Neuvermietungen im Rahmen der Mietpreisbremse.

Geltungsbereich in München

Die Mietpreisbremse gilt für das gesamte Münchner Stadtgebiet. Im Gegensatz zu anderen Städten, wo nur bestimmte Bezirke oder Stadtteile erfasst sind, erstreckt sich die Regelung in München flächendeckend auf alle Stadtteile.

Besonderheiten bei der Durchsetzung

Rügepflicht des Mieters

Wie in ganz Deutschland müssen auch Münchner Mieter die Mietpreisbremse aktiv geltend machen. Vermieter sind nicht verpflichtet, von sich aus darauf hinzuweisen, wenn die Miete zu hoch ist. Detaillierte Informationen zur Durchsetzung der Mietpreisbremse finden Sie im Schritt-für-Schritt-Leitfaden. Sie müssen daher:

  1. Prüfen, ob Ihre Miete die zulässige Obergrenze überschreitet
  2. Den Vermieter schriftlich über die Überschreitung informieren
  3. Eine Mietminderung verlangen

Auskunftspflicht über die Vormiete

In München haben Mieter das Recht, vom Vermieter Auskunft über die Höhe der Vormiete zu verlangen. Diese Information ist wichtig, um zu beurteilen, ob die Mietpreisbremse korrekt angewendet wurde oder ob eine der Ausnahmen greift.

Lokale Hilfsangebote und Beratungsstellen

München bietet verschiedene Anlaufstellen für Mieter, die Fragen zur Mietpreisbremse haben:

Münchner Mieterverein e.V.

Der Münchner Mieterverein ist eine wichtige Anlaufstelle für Mieter in der Stadt. Er bietet:

  • Beratung zur Mietpreisbremse und deren Durchsetzung
  • Unterstützung bei der Berechnung der zulässigen Miete
  • Hilfe bei der Formulierung von Rügeschreiben
  • Rechtsberatung bei Konflikten mit Vermietern

Städtische Beratungsstellen

Die Stadt München stellt den Mietspiegel kostenfrei zur Verfügung und bietet damit eine wichtige Informationsquelle für Mieter. Der Online-Rechner ermöglicht es, eigenständig die ortsübliche Miete zu ermitteln.

Kombination mit anderen Mieterschutzmaßnahmen

In München wirkt die Mietpreisbremse zusammen mit anderen Regelungen des Mieterschutzes.

Kappungsgrenze

Neben der Mietpreisbremse gilt in München auch eine reduzierte Kappungsgrenze von 15 Prozent statt der üblichen 20 Prozent. Diese begrenzt Mieterhöhungen während eines laufenden Mietverhältnisses.

Umwandlungsverbot

München hat zusätzlich Regelungen zum Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen erlassen, die den Mieterschutz ergänzen.

Häufige Missverständnisse und Stolperfallen

Mietspiegel richtig interpretieren

Ein häufiger Fehler ist die falsche Anwendung des Mietspiegels. Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an – die Mietpreisbremse erlaubt jedoch bis zu 10 Prozent darüber. Sie müssen daher immer den Aufschlag von 10 Prozent berücksichtigen.

Ausnahmen beachten

Auch in München gelten die bundesweiten Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Besonders wichtig ist die Neubauausnahme: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Entwicklung und Ausblick

Die Mietpreisbremse in München zeigt die Herausforderungen des angespannten Wohnungsmarkts deutlich auf. Trotz der Regelung steigen die Mieten kontinuierlich an, wie der aktuelle Mietspiegel 2025 zeigt. Die Mietpreisbremse wirkt daher eher als Dämpfungsinstrument denn als vollständige Lösung des Mietpreisproblems.

Die Stadt München ergänzt die Mietpreisbremse durch weitere Maßnahmen wie den sozialen Wohnungsbau und Programme zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum. Diese Kombination verschiedener Instrumente soll langfristig zu einer Entspannung des Wohnungsmarkts beitragen.

Fazit

Die Mietpreisbremse in München zeichnet sich durch ihre flächendeckende Anwendung und die Verwendung des qualifizierten Mietspiegels als Berechnungsgrundlage aus. Der alle zwei Jahre aktualisierte Mietspiegel bietet Mietern eine verlässliche Orientierung und einen kostenlosen Online-Rechner zur Selbstberechnung.

Wichtig ist, dass Sie als Mieter die Mietpreisbremse aktiv geltend machen müssen. Nutzen Sie die verfügbaren Hilfsangebote und Beratungsstellen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Die Kombination aus Mietpreisbremse, reduzierter Kappungsgrenze und anderen Mieterschutzmaßnahmen bietet Ihnen verschiedene Instrumente, um sich gegen überhöhte Mieten zu wehren.


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht über die Mietpreisbremse in München und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern, und jeder Einzelfall ist unterschiedlich. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Problemen mit Ihrem Mietverhältnis sollten Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht oder eine qualifizierte Mieterberatung wenden. Die Autoren übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Informationen.